Hinweise zu Veranstaltungen
Die Teilnehmenden an Veranstaltungen des LIB, die in Hamburg im Freien stattfinden, werden hiermit zur Beachtung und Einhaltung der einschlägigen bundesweiten und länderspezifischen Arten- und Naturschutzvorschriften aufgefordert. Dies gilt insbesondere für alle streng geschützten Arten (Anhang A der EG-Verordnung 338/97; Anhang IV der FFH-Richtlinie RL 92/43/EWG und weitere Arten nach Bundesartenschutzverordnung) nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, § 44 Abs. 1 Nr. 2). Es ist verboten, Tiere und Pflanzen der streng geschützten Arten durch Aufsuchen ihrer Standorte, Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten zu stören und dieses gilt auch für das Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen, sofern dadurch eine erhebliche Störung entsteht. Dieses Störungsverbot gilt abseits der streng geschützten Arten ebenfalls für alle übrigen Brutvogelarten. Darüber hinaus sind in Naturschutzgebieten die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen mit den darin festgelegten Verboten zu beachten. Wege dürfen in Naturschutzgebieten generell nicht verlassen werden und es besteht ein Störungsverbot für die dort wild lebenden Tiere. Zusätzlich ist das Bundesjagdgesetz (BJG, § 19 a) zu beachten. Auch hier gelten Störverbote für Wild – insbesondere für solches, das in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist – an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.