Genetische Daten: EU übernimmt CETAF Code of Conduct
24. Mai 2019
Foto: UHH/CeNak, Haas
Nutzung und Austausch genetischer Daten soll die EU-Empfehlung international standardisieren.
Wie sind Austausch und Zugriff auf genetische Daten, die Forscherinnen und Forscher weltweit sammeln, auswerten und speichern, geregelt? Welche Standards sind für die nicht-kommerzielle Forschung als Allgemeingut relevant? Die Europäische Kommission hat nun den Code of Conduct des Consortium of European Taxonomic Facilities (CETAF) übernommen. Und zwar als erstes "Best Practice"-Beispiel für Access and Benefit-Sharing überhaupt.
Seit 2012 arbeitet das Consortium of European Taxonomic Facilities (CETAF) an der Entwicklung von Leitlinien für Nutzer genetischer Ressourcen, um die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler leichter umsetzbar zu machen. Auch das Centrum für Naturkunde (CeNak) wirkte als CETAF-Mitgliedsinstitution an den Richtlinien mit.
Nach der Veröffentlichung der EU-Verordnung zu Access and Benefit-Sharing und als Reaktion auf Artikel 20 des Nagoya-Protokolls zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) hatte CETAF einen “ABS Code of Conduct and Best Practices“ für den Zugang zu genetischen Resourcen und gerechtem Vorteilsausgleich erstellt, der 2015 von der CETAF-Gemeinschaft von Naturkundemuseen und Botanischen Gärten angenommen wurde. Damit haben öffentliche naturwissenschaftliche Sammlungen eine Leitlinie, um auch künftig ihre Arbeit als nichtkommerzielle Forschungseinrichtungen im Bereich der Biodiversitätsforschung zu gewährleisten.
Der „CETAF Code of Conduct and Best Practices“ bietet einen allgemeinen Rahmen, um Wissenschaftler und Techniker bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Die Anerkennung durch die Europäische Kommissionals "best practice" würdigt die entwickelten Verfahren, Mechanismen und etablierten Arbeitsabläufe. Außerdem liefert der Kodex Biodiversitätsforschern die geeigneten Instrumente, um die Verpflichtungen der EU-ABS-Verordnung wie den gerechten Vorteilsausgleich mit den Herkunftsländern, den das Nagoya Protokoll schaffen soll, einzuhalten.